Kanal-TüV
In Bayern ist jeder Hauseigentümer nach Bundesgesetz WHG §§ 60, 61 dazu verpflichtet für die Dichtheit seiner Abwasser- und Grundstücksentwässerungsanlagen Sorge zu tragen.
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/quer/111103-quer-kanal100.html